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Der Nettolohn ist der Betrag, der dem Beschäftigten nach Abzug aller Steuern und Pflichtbeiträge zum Konsum zur Verfügung steht.

In der Lohn- oder Gehaltsabrechnung sind Abgaben, die geleistet werden müssen genau aufgelistet.

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Kernpunkt des Bürgerentlastungsgesetzes sind die verbesserten Möglichkeiten, die tatsächlich geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzusetzen.

Wer seine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlt, wie z.B. Selbstständige, kann diese und andere Kosten zur Vorsorge (Berufsunfähigkeits-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen) bis zu einer Höhe von jährlich 2800 Euro absetzen.

Die Obergrenze für Arbeitnehmer wurde ebenfalls um 400 Euro auf 1900 Euro angehoben.

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Kontakt
 
Maklerbüro Frank Gude

Industriestr. 11
01591 Riesa
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