...Ihrer Versicherung alle Änderungen, die den Gebäudewert oder die Nutzung betreffen, umgehend mitzuteilen.
Das gilt für:
- Umbauten
- Anbauten
- Einbauten
- Stilllegungen bestimmter Gebäudeteile
- Aufnahme eines Gewerbebetriebes
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Zusätzlich müssen Sie als Versicherungsnehmer darauf achten, dass Sie nicht grob fahrlässig handeln.
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Lassen Sie Kerzen nicht ohne Aufsicht brennen!
- Halten Sie Streichhölzer und Feuerzeug von Kindern fern!
- Schalten Sie Geschirrspüler und Waschmaschinen nicht an, wenn keiner im Haus ist!
- Schließen Sie Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung ordnungsgemäß!
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Einige Tarife bieten auch Versicherungsschutz bei Schäden, die grob fahrlässig herbeigeführt worden sind. In der Regel begrenzt auf eine maximale Deckungssumme.
Das Gebäude muss in Ordnung gehalten werden - Wartungsarbeiten, sowie alle notwendigen Reparaturen am Gebäude und den dazugehörigen Anlagen, sind durchzuführen.
Im Winter sollte die nötige Beheizung erfolgen. Bei leerstehenden Gebäuden ist ein frostfreier Zustand herzustellen; Wasserleitungen müssen geleert werden.
Ist das Gebäude längere Zeit unbewohnt (Langzeiturlaub; 60 Tage), sind Sie verpflichtet, Ihren Versicherer zu informieren. Es kann sonst der Versicherungsschutz bei einem evtl. Schadenfall verloren gehen.
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